Alle Titel sind nachprüfbar. Nachweis wird vom annehmenden erbracht.
Dieser Nachweis kann in Form einer beglaubigten Fotokopie der Ausweispapiere oder von Auszügen aus dem offiziellen Genealogischen Handbuch des Deutschen Adels vorgelegt werden.
Der bestehende Name kann weiterhin zum adeligen Namen getragen werden.
Der adelige Name wird in den aller meisten Fällen anstatt des bestehenden Namens angenommen und geführt.
Der Adelstitel ist bestandteil des Namens und somit erblich und kann auf Nachkommen und Ehepartner übertragen werden.
Die Übertragung der Adelstitel wird von erfahrenen Deutschen und International anerkannten Fachanwälten rechtlich einwandfrei und diskret betreut und durchgeführt.
Honorarzahlungen können über ein Treuhandkonto eines deutschen Anwaltes/Notars abgewickelt werden.
Die vollständige Auszahlung erfolgt somit erst nach Vertragserfüllung.
Übertragungen können National und International durchgeführt werden.
Deutsches Recht ist bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit anzuwenden.
Preisinformationen teilen ich gerne auf Anfrage mit.
Die Titel können nicht an jeden vermittelt werden.
Es empfiehlt sich diesen Adelstitel ausschließlich an geeignete Persönlichkeiten, die ihren Rang in angemessener Weise ausfüllen und repräsentieren können, zu vergeben.
Eine Überprüfung der Personen findet durch uns statt.
Eine Zustimmung muß vor dieser Überprüfung abgegeben werden.
Wenn Sie sich für einen echten deutschen Adelstitel/Namen interessieren, der
Ihnen den Aufstieg in der Gesellschaft in Aussicht stellt, schreiben
Sie eine E-Mail. Fügen Sie einen kurzenen Lebenslauf bei und
übersenden uns Ihre Anfrage online. [kontakt at
adelstitel.us]
Wir werden Ihr Anliegen gerne prüfen und Sie so bald wie möglich kontaktieren.
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